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  • 11.11.2024 · Fachbeitrag · Besonderer Vertreter

    BAG hat entschieden: Besonderer Vertreter kann Arbeitnehmer sein

    | Ein besonderer Vertreter kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Das hat das BAG im Fall des Geschäftsführers eines Vereins klargestellt. Das Urteil ist aber auch für Stiftungen interessant, deren Satzungen besondere Vertreter als Unterstützung für den Vorstand vorsehen. |