· Nachricht · Gesetzesänderungen
Digitale Sitzungen im Stiftungsbereich auch künftig?
| Die pandemiebedingten Sonderregelungen für virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen gelten noch bis zum 31.08.2022. Bis dahin sind virtuelle Sitzungen von Stiftungsvorständen und sonstigen Stiftungsorganen auch möglich, wenn keine entsprechende Satzungsregelung vorliegt. Der Freistaat Bayern hat nun einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, digitale Sitzungen auch über die pandemische Situation hinaus zu ermöglichen. |
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf am 20.05.2022 beraten und in die Ausschüsse verwiesen. Am 10.06.2022 hat er beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen einzubringen (Art. 76 Abs. 1 GG).
Weiterführender Hinweis
- Gesetzesantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht → Abruf-Nr. 229315
Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 121 | ID 48358565