31.07.2023 · Nachricht · Stiftungsorganisation
Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft: Auch Organisationen tangiert
| Seit dem 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Große Organisationen ab 250 Beschäftigten müssen seitdem interne Hinweisgebersysteme einrichten. Organisationen mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben damit noch bis zum 17.12.2023 Zeit. |
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