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  • 14.11.2024 · Nachricht · Vergabe

    OLG Celle: Von gGmbH betriebenes Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie ist keine öffentliche Auftraggeberin

    | Wenn eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie betreibt, Erlöse aus Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und ambulanten Leistungen erzielt, erzielt sie Entgelte für spezifische Gegenleistungen für die Behandlung von Patienten. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Finanzierung i. S. v. § 99 Nr. 2 a) GWB. Die gGmbH ist somit keine öffentliche Auftraggeberin. Und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht eröffnet. Das hat das OLG Celle klargestellt und den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen bestätigt. |