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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Steter Tropfen höhlt den Stein - hoffentlich!

    von RA Matthias Pruns, Bonn

    | Beim Sponsoring haben wir es gerade in Form des BMF-Schreibens vom 13.11.12 erlebt und auch im Stiftungszivilrecht gilt vielleicht demnächst: Steter Tropfen höhlt den Stein! Das bringt das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG), wenn es denn kommt. |

    1. Brennpunkte des Stiftungsrechts

    Zwei Themen haben uns in der Stiftungswelt in den vergangenen Jahren immer wieder besonders beschäftigt, die

    • Haftung ehrenamtlich tätiger Organmitglieder von Stiftungen (NK-BGB/Schiffer/Pruns, § 86 Rn. 11 ff.) sowie