· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Steter Tropfen höhlt den Stein - hoffentlich!
von RA Matthias Pruns, Bonn
| Beim Sponsoring haben wir es gerade in Form des BMF-Schreibens vom 13.11.12 erlebt und auch im Stiftungszivilrecht gilt vielleicht demnächst: Steter Tropfen höhlt den Stein! Das bringt das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG), wenn es denn kommt. |
1. Brennpunkte des Stiftungsrechts
Zwei Themen haben uns in der Stiftungswelt in den vergangenen Jahren immer wieder besonders beschäftigt, die
- Haftung ehrenamtlich tätiger Organmitglieder von Stiftungen (NK-BGB/Schiffer/Pruns, § 86 Rn. 11 ff.) sowie
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