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  • · Fachbeitrag · Editorial September 2024

    Renaissance der Familienstiftung: „Lösungen von der Stange“ sind grundsätzlich problematisch

    | im Editorial der August-Ausgabe des StiftungsBriefs habe ich aufgrund der neu erhobenen Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen für 2023 über eine offensichtliche Renaissance der Familienstiftung berichtet. Tatsächlich erhalten wir vermehrt Anfragen zu dem Thema. |

     

    Ein potenzieller Stifter möchte schnell seinem Impuls nachgeben und eine Familienstiftung zur Absicherung seiner Familie errichten. Da ist dann in der Beratung eine gewisse Enttäuschung quasi vorprogrammiert, denn soeben mal schnell geht das nicht. Die Errichtung einer Familienstiftung bleibt immer eine spezielle Angelegenheit, in der sehr genau für den Einzelfall beraten werden muss, wobei ich hier das Schlagwort Stiftungsreife gerne noch einmal strapaziere. „Lösungen von der Stange“ sind grundsätzlich problematisch (siehe schon Schiffer, SB 2011, 41).

     

    Mehr und mehr müssen wir uns zudem der Erkenntnis stellen, dass es nach einer gründlichen Beratung zur Erstellung eines für die Familie passenden Satzungsentwurfes oftmals zu deutlichen Verzögerungen bei der Einbindung der Stiftungsaufsichtsbehörde kommt. Sinnvollerweise wird der Behörde der Entwurf der Stiftungssatzung vor dem Antrag auf Anerkennung der Stiftung zur Abstimmung übersandt. Immer häufiger erhalten wir Schiebebriefe, Vertröstungen und teilweise auch wenig nachvollziehbare Rückfragen. Ja, die Mitarbeitenden bei den Stiftungsbehörden sind überlastet. Es gibt wenig Personal und den Mitarbeitenden wird aus meiner Sicht auch zu wenig Gelegenheit zur Fortbildung gegeben. Das ist ein beklagenswerter Engpass, der durch das ja durchaus noch nicht erprobte und wirklich durchleuchtete neue Stiftungsrecht nicht geringer wird. Dem einzelnen Mitarbeitenden ist das nicht vorzuwerfen (siehe schon Schiffer, SB 9/2023, Editorial), hemmend ist es trotzdem. Zu einer gründlichen fachlichen Prüfung trägt es auch nicht bei.