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  • · Fachbeitrag · Forschung

    Daten, Zahlen, Fakten: Empirie tut not

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)

    | Empirie ist bekanntlich die systematische Erhebung von Daten, um an Grundlagen zu gelangen, auf denen wissenschaftliche Aussagen aufgebaut werden können. Wirklich erfreulich ist deshalb, was sich derzeit auf diesem Gebiet in Bezug auf Stiftungen tut. |

     

    Online-StiftungsPanel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen

    Der Bundesverband Deutscher Stiftungen meldete am 25.9.12 „Forschung zum Stiftungswesen wird ausgebaut - Bundesverband Deutscher Stiftungen startet Online-StiftungsPanel“. Ab sofort können sich alle deutschen, rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts für das StiftungsPanel registrieren. Mitmachen bei den kurzen Erhebungen zwei- bis vier mal pro Jahr können alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Die Auswertungen werden nach wissenschaftlichen Standards vorgenommen und anonymisiert publiziert. Die Erhebungsergebnisse erhalten die registrierten Stiftungen bereits vor der Veröffentlichung. Ein wissenschaftlicher Beirat wacht über die Einhaltung von Qualitätsstandards.

     

    Allensbach-Studie zu Stiftungsunternehmen

    Ebenfalls erfreulich ist, dass Köcher/Bruttel vom Institut für Demoskopie Allensbach sich den „Stiftungsunternehmen in Deutschland“ angenommen haben. Sie haben, unterstützt von einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Ergebnisse einer Befragung von Stiftungsunternehmen, unternehmensverbundenen Stiftungen und der Bevölkerung vorgelegt. Die „Studie zeigt sehr klar, dass es für ein Unternehmen einen erheblichen Unterschied macht, ob es in eine Stiftungslösung überführt wird. Vor allem die langfristige Ausrichtung des Stiftungskonstrukts, das sich im Stiftungsunternehmen wiederfindet, verdeutlicht die Motivation, die hinter dieser Lösung steckt: dauerhafte Sicherung der Eigenständigkeit, Bündelung der Unternehmensanteile und nicht zuletzt der gemeinnützige Zweck im Sinne des Stifters“, meint dazu Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach.

     

    Appell an die Forscher

    Für die weitere Arbeit der Forscher würde ich mir wünschen, dass sie bei den Befragungen zu unternehmensverbundenen Stiftungen die unterschiedlichen Konstellationen von gemeinnützigen steuerbefreiten Stiftungen und steuerpflichtigen Stiftungen (meist aber nicht zwingend Familienstiftungen) in ihre Betrachtung mit einbeziehen. Unterliegen doch steuerbefreite Stiftungen wegen der von ihnen einzuhaltenden Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts einem deutlich anderen Rechtsregime als steuerpflichtige Stiftungen, wenn sie wesentlich an Unternehmen beteiligt sind. Das betrifft etwa Verwaltungskosten und auszuschüttende Mittel und kann sich in der Praxis ganz erheblich auswirken. Von weiteren steuerlichen Unterschieden wie etwa der Erbersatzsteuer für Familienstiftungen ganz zu schweigen. Bisher wurden diese Punkte in der Veröffentlichung zu der Studie nicht angesprochen.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 202 | ID 36145540