· Fachbeitrag · Gestaltung
Stifterdarlehen und andere Kapriolen
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)
| Im Zusammenhang mit steuerlichen Privilegien für Stifter werden immer wieder neue Ideen entwickelt. Ein Beispiel ist der in verschiedenen Variationen auftauchende Ansatz, die Dotation in eine gemeinnützige Stiftung über Darlehensgestaltungen mit der Investition in ein Kapitalanlageprodukt zu verbinden. Das Ganze wird über verschiedene Kapitalmarkt-Vertriebswege mit entsprechenden Prospekten auf den Markt gebracht. |
1. Gestaltungen im Grenzbereich
Rechtstechnisch ist im Fall der Darlehensgestaltung vor allem auf den Missbrauchstatbestand (§ 42 AO) und auf das Ausschließlichkeitskriterium des Gemeinnützigkeitsrechts (§ 56 AO) zu verweisen.
Unabhängig davon ist aus meiner Sicht zu beachten, dass grenzwertige Gestaltungen dem Bild des gesamten Stiftungswesens schaden und so leicht zu Überreaktionen der Stiftungsbehörden und der Finanzverwaltung führen. Dies nicht nur für einen konkreten Einzelfall, sondern generell, worunter dann alle und nicht nur die schwarzen Schafe leiden.
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