Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · IWW Stiftungskongress

    Bericht über den 2. IWW Stiftungskongress 2013

    von RA Holger Glaser, Nordkirchen

    | Am 29.November 2013 fand in Düsseldorf der 2. IWW-Stiftungskongress statt. Die Veranstaltung zum Stiftungswesen überzeugte mit anschaulichen und praxisnahen Vorträgen, fruchtbaren Diskussionen und vielen Gesprächen mit Kollegen. |

    1. Themen und Referenten

    Der Moderator - Dr. K. Jan Schiffer - begrüßte die Zuhörer und Referenten und führte ebenso kompetent wie unterhaltsam in die Veranstaltung ein. Dabei hob er insbesondere hervor, dass die Veranstaltung neben Informationen zu den wichtigsten Praktikerthemen auch und gerade Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen bieten soll. Bunt gemischt, wie die interessierten Zuhörer und Diskutanten aus der Stiftungswelt waren auch der Referentenkreis und der Themenkatalog:

     

    1.1 Stiftung und Testamenstvollstreckung

    Eberhardt Rott sprach im Eröffnungsvortrag vor dem gesamten Plenum zur Testamentsvollstreckung und den Verbindungen zur Stiftung. Dabei führte er anschaulich vor Augen, dass es sich zwar um verschiedene Rechtsinstitute handelt, denen aber der gleiche Gedanke des Vermögenserhalts zugrunde liegt. Er informierte über drohende Interessenkollisionen bei der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in Zusammenhang mit Stiftungen und schloss seinen Vortrag mit praxisnahen Beispielen für einwirken von Testamensvollstreckung und Stiftung.

     

    1.2 Personal und Stiftung

    Nach einer Kaffeepause, die vielfach zu interessierten Gesprächen genutzt wurde, trug Dr. Christoph Mecking zum Thema Stiftung und Personal vor. Er wies eindringlich darauf hin, dass in vielen Stiftungen ein - altersbedingter - Personalwechsel ansteht und sich die Suche nach geeignetem Stiftungspersonal schwierig gestaltet. Neben der Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung gab er wertvolle Hilfen für die Praxis, wie Stiftungen durch frühzeitige Planung und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen erfolgreich am Personalmarkt geeignete Mitarbeiter finden können.

     

    1.3 Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013

    Vor dem gemeinsamen Mittagessen trug dann Barbara Meyn zu den wichtigsten Auswirkungen des Ehernamtsstärkungsgesetzes 2013 auf Stifter und Stiftungen vor. Neben dem Spendenabzug, der jetzt gesetzlich normierten Verbrauchsstiftung wurde die Frage der Rücklagenbildung und Vermögenszuführung behandelt. Insbesondere beim Thema „Feststellungsverfahren nach § 60a AO wurde deutlich, dass in der Praxis zu den Neuregelungen noch viele Fragen offen sind.

    2. Praktiker-Foren

    Am Nachmittag gab es vier Praktiker-Foren, von denen jeweils zwei parallel liefen. Hier konnte man im kleinen Kreis noch intensiver miteinander sprechen.

     

    2.1 Stiftungsorganisation und Organhaftung

    Berthold Theuffel-Werhahn berichtete sehr anschaulich zu Organisations- und Haftungsfragen. Anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung, die er gemeinsam mit den Zuhörern löste, wurde deutlich, welche Kostellationen Haftungsrisiken bergen und durch welche Maßnahmen sie vermieden werden können.

     

    2.2 Grenzen und Möglichkeiten von Treuhandstiftungen

    Dr. Markus Heuel informierte zu Rechtsfragen der Treuhandstiftung. Neben einer profunden Einführung in die Wesensmerkmale und vertraglichen Grundlagen des Rechtsinstituts stellte er die Szenarien vor, in denen eine Treuhandstiftung in der Praxis als Gestaltungslösung gewählt wird. Ein wichtiges Augenmerk legte er in seinem Vortrag auf die Anforderungen an die Qualifikation des Trägers der Treuhandstiftung.

     

    2.3 Behandlung ausländischer Nachlasstrust in Deutschland

    Dr. Thomas Stein zeigte in seinem schwungvollen Vortrag am Beispiel des Trusts, wie sprachliche und kulturelle Mißverständisse zu einer rechtlich falschen Bewertung führen können. Er führte den Zuhörern vor Augen, wie die negative Besetzung des Begriffs in Deutschland fatale Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von ausländischen Trusts hat.

     

    2.4 Alternativen zur gemeinnützigen Stiftung

    Kann man gemeinnützige Zweck nur oder am Besten mit einer Stiftung verfolgen? Keinesfalls, wie Dr. Franziska Peters Richterin beim FG Münster den Zuhörern anschaulich vorstellte. Anhand vieler Beispiele machte sie klar, unter welchen Bedingungen andere Rechtsformen, wie gGmbH. gemeinnütziger e.V. etc. sogar die bessere Wahl des Mittels darstellen können.

    3. Schlussbetrachtung

    Der Stiftungskongress schloss mit einer über einstündigen Gesprächs- und Fragerunde mit dem Moderator, den Referenten und Michael Rudolf, Vorsitzender DVEV. Die Podiumsrunde berichtete launig über ihre aktuellen Erfahrungen im Stifungsbereich über Freude, aber auch das eine oder andere Ärgernis wurde offen berichtet. Die Zuhörer stellten Fragen zu den Themen, die sie in ihrer Beratungstätigkeit oder als Stiftungsverantwortliche derzeit besonders beschäftigen und die dann mit der Podiumsrunde und den anderen Zuhörern gemeinsam diskutiert wurden. Mein persönliches Fazit: Eine rundum gelungene Veranstaltung mit interessanten und praxisnahen Vorträgen. Mit dazu bei trug auch das schöne Ambiente in Düsseldorf. Besonders hervorzuheben ist, dass die Teilnehmer gemeinsam mit den Referenten an den einzelnen Themen gearbeitet haben und viel Zeit für Fragen, Diskussionen und Gesprächen mit Kollegen bestand.

    Quelle: ID 42476524