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  • · Fachbeitrag · Stiftungsberatung

    Berater: Spezialist oder Generalist?

    von RA Dr. K. Jan Schiffer

    | Spezialisierung breitet sich auch im Stiftungswesen aus. So gibt es etwa Spezialisten für Fundraising und dort „Unterspezialisten“ für Fundraising in bestimmten Lebenssachverhalten, z.B. im Hochschulbereich. Auf den ersten Blick erscheint das sinnvoll. Aber ist das nicht zu eng gedacht? Fehlt da nicht der Überblick? Wäre nicht ein Blick über den Tellerrand sinnvoll auch um zu lernen? |

     

    Trend zur Spezialisierung ungebrochen

    Spezialisierung ist in der Beraterzunft ein Thema der Stunde. Es gibt z.B. über 20 Fachanwaltschaften. Ich finde, das greift zu kurz. Eine Spezialisierung auf Rechtsgebiete geht schon deshalb in die falsche Richtung, weil sich das Leben nicht nach Rechtsgebieten richtet. Passend wäre eine Spezialisierung auf bestimmte Lebenssachverhalte, wie „Erben und Vererben“ oder auch „Unternehmensnachfolge“. Dies führt eben nicht nur zu Erbrechtsfragen und auch nicht nur zu den in Deutschland so beliebten Steuerfragen. Nein, es sind sehr viel mehr Aspekte betroffen: Ganz viel Menschliches, Eherecht, Gesellschaftsrecht, finanzielle Fragen und Betriebswirtschaft. Die Fragen sind hier natürlich in ähnlichen Lebenssachverhalten oftmals ähnlich, sodass eine Spezialisierung, die zu einem einschlägigen Erfahrungsschatz führt, sinnvoll ist (auch ohne entsprechenden Titel).

     

    Gefahren der Überspezialisierung

    Die Praxis sieht das oftmals dennoch anders. Ab und an kommt es mir vor, wie bei dem fiktiven Mediziner, der sagt, er sei auf den Kopf spezialisiert und da auf das Ohr, auf das linke Ohr - dort dann auf das Ohrläppchen. Da mache ihm auf der ganzen Welt keiner etwas vor. Die drei anderen Kollegen kenne er sehr gut. Das ist natürlich nur ein Witz. Der Anwalt, der sich standhaft weigerte, mit mir über einen Anstellungsvertrag auch nur zu sprechen, obwohl er natürlich im Studium sehr wohl Vertragsrecht gelernt hat (haben sollte), der ist kein Witz. Er bestand von vorneherein darauf, einen Arbeitsrechtsspezialisten hinzuziehen. Dabei ging es nur um ein grundsätzliches vertragsrechtliches Problem. Warum polemisiere ich hier? Damit Sie als Leser aufmerksam werden. Ich möchte Ihr Augenmerk auf zwei Punkte lenken: