· Fachbeitrag · Zwischenruf
Anwaltsvergütung für Stiftungserrichtung: So bestimmen Sie die Höhe des Stundensatzes
von RA Dr. K. Jan Schiffer (www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de)
| Im Anschluss an meinen letzten Zwischenruf zur Anwaltsvergütung bei der letztwilligen Stiftungserrichtung bin ich gefragt worden, in welcher Höhe eine Anwaltsvergütung für eine Stiftungserrichtung mir angemessen erscheint. Gerne will ich dazu auch hier meine Meinung sagen (ausf. Schiffer, Die Stiftung in der Beratungspraxis, 4. Aufl., S. 697). |
1. Stundenhonorar statt Pauschalvergütung
Mir erscheint für eine Stiftungserrichtung ein Stundenhonorar angeraten. Mitunter wird ein Pauschalhonorar nachgefragt ‒ z. B. weil der Auftraggeber (Stifter, Stiftung) nur einen bestimmten Betrag aufwenden kann oder will. Anwalt oder sonstige Berater haben es aber naturgemäß nicht in den Händen, wie zeitaufwendig die Stiftungserrichtung sein wird. Damit ergibt sich eine Art Glücksspiel, das es aus meiner Sicht zu vermeiden gilt.
Vorsorglich sollte der Berater ein Pauschalhonorar jedenfalls mit einer bestimmten Höchststundenzahl verbinden, um sein Risiko zu begrenzen. Wird diese Stundenzahl überschritten, wird erneut verhandelt oder es gilt automatisch ein vorher schriftlich vereinbarter Stundensatz („Mischhonorarsystem“).
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