· Fachbeitrag · Zwischenruf
Existenz der Stiftung langfristig sicherstellen: Satzung - Stifterwille - „Stiftertestament“
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)
| Das deutsche Stiftungszivilrecht gibt bei der Satzungsgestaltung einen erheblichen Spielraum ( § 81 BGB ), um die Nachhaltigkeit und zukünftige Flexibilität der Stiftung zu sichern. Da liegt die große Gestaltungsaufgabe für den Berater. Mein Lieblings-Merksatz dazu macht deutlich, wie weit für eine Stiftung in die Zukunft zu blicken und wie wenig an aktuellen Gedanken festzuhalten ist: „Der klügste Mensch, der heute lebt, weiß weniger darüber, was für die Stiftung in 100 Jahren richtig ist, als der dümmste Mensch, der dann lebt!“ |
1. Satzungsgestaltung
Durch Regelungen in der Stiftungssatzung können vor allem folgende Bereiche geregelt werden:
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