· Fachbeitrag · Zwischenruf
Stiftungsfonds sind im Kommen
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)
| Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist nicht ohne Hürden. Viele bevorzugen deshalb die treuhänderische Stiftung. Mit Blick auf die einschränkende und in der Fachwelt umstrittene Verfügung der OFD Frankfurt a.M. vom 30.8.11 (S 0170 A-41-St 53) zur Errichtung einer nichtrechtsfähigen (treuhänderischen) Stiftung und auf die bescheidene Ertragslage am Kapitalmarkt, fragt die Praxis nach Alternativen. Auf der Suche nach Stiftungsvermögen ermöglichen es immer mehr Stiftungen, Zustiftungen in der besonderen Form eines Stiftungsfonds zu erbringen. |
1. Was ist ein Stiftungsfonds?
Ein Stiftungsfonds ist eine Zustiftung in das Grundstockvermögen einer rechtsfähigen Stiftung. Die Zustiftung (Schenkung) erfolgt hier mit Auflagen gegenüber der Stiftung. Eine typische Auflage ist die Bestimmung des Zwecks, für den das zugestiftete Vermögen verwendet werden soll. Das ist regelmäßig ein Teilzweck aus den umfassenderen Zwecken der Stiftung. Eine weitere Auflage kann sein, dass der Stiftungsfonds - wie eine treuhänderische Stiftung - einen eigenen Namen erhält. Zudem kann der Zustifter verlangen, dass in der Stiftung ein internes Organ geschaffen wird, das über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsfondsvermögen entscheidet.
Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung hat ein Stiftungsfonds keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist, anders als die treuhänderische und die rechtsfähige Stiftung, auch kein Steuersubjekt. Er ist Teil des Stiftungsvermögens, zu dem er zugestiftet wurde. Wie neu der Ansatz in der Praxis dennoch ist, zeigt sich daran, dass der hier gemeinte Stiftungsfonds oft noch mit der gleichnamigen Kapitalanlageform für Stiftungen verwechselt wird. Zur weiteren Verwirrung gibt es dann auch noch den Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds Stiftung des öffentlichen Rechts (www.stiftungsfonds.org).
2. Wesentliche Vorteile eines Stiftungsfonds
Stiftungsfonds ermöglichen dem Zustifter von der Organisation einer bestehenden Stiftung zu profitieren. Für die Verwaltung des Vermögens muss er keine weiteren Mitstreiter suchen. Das Fondsvermögen geht bei der Verwaltung im größeren Vermögen der Stiftung auf. Das bringt regelmäßig Vorteile bei der Kapitalanlage. Der Vorstand der Stiftung kennt sich zudem mit der Zweckerfüllung aus. Er versteht sein Geschäft. Der Zustifter kann dennoch durch ein internes Organ Einfluss auf die Zweckerfüllung nehmen und - wie bei den großen Schwestern Stiftung und treuhänderische Stiftung - seinem Stiftungsfonds einen Namen geben. So ist der Stiftungsfonds ein attraktiver Weg des Stiftens, dem wir uns in Zukunft zweifellos vermehrt zuwenden werden.
Weiterführender Hinweis
- Zur Verfügung der OFD Frankfurt a.M. vom 30.8.11 ausführlich Schiffer/Noel, SB 12, 52