07.07.2014 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
Die Bedarfsermittlung beim Elternunterhalt bereitet oft Schwierigkeiten. Insbesondere wenn es um die Frage der Notwendigkeit von Kosten geht, wird hart gestritten. Der folgende Beitrag zeigt, worauf man bei der Bedarfsberechnung achten muss.
02.06.2014 · Fachbeitrag ·
Leistungsfähigkeit
Der BGH hat klargestellt, dass die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auch unter Zugrundelegung des individuellen Familienselbstbehalts zu ermitteln ist, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen ...
06.05.2014 · Fachbeitrag ·
Haushaltsersparnis
Anders als bei Ehegatten und Lebenspartnern bestehen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Kann der Lebenspartner dennoch beim Elternunterhalt berücksichtigt werden?
04.04.2014 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
1. Eine schwere Verfehlung gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1, Alt. 3 BGB kann regelmäßig nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen angenommen werden. 2. Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch ist regelmäßig eine Verfehlung. Sie führt indessen nur ausnahmsweise bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S. des § 1611 Abs. 1 S. 1, ...
04.04.2014 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
Auch Eltern können ihren Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder verwirken. Dieser Beitrag erklärt, was für eine Verwirkung erfüllt sein muss.
06.03.2014 · Fachbeitrag ·
Rückforderungsanspruch
Was passiert, wenn ein Elternteil sein Vermögen bereits zu Lebzeiten seinen Kindern geschenkt hat und später die Einkünfte nicht mehr zur Deckung des Bedarfs ausreichen? Der Beitrag zeigt anhand von Beispielen, wann ...
12.02.2014 · Nachricht · Elternunterhalt
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht.
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