05.01.2016 · Fachbeitrag ·
Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch sein Erwerbseinkommen bestimmt. Auch die Gebrauchsvorteile eines selbstgenutzten Wohneigentums sind zu berücksichtigen. Wie dieser Wohnvorteil in den einzelnen Unterhaltsrechtsverhältnissen (Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt) berücksichtigt wird, weicht aufgrund der jeweiligen Besonderheiten allerdings zum Teil voneinander ab.
09.11.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialhilferegress
Nur in sehr wenigen Fällen macht ein Elternteil Unterhaltsansprüche (mit anwaltlicher Hilfe) unmittelbar gegenüber seinen Kindern geltend. In der Regel wird Elternunterhalt durch den Träger der Sozialhilfe ...
17.09.2015 · Fachbeitrag ·
Grundsicherung
In Rechtsprechung und Literatur bestehen unterschiedliche Auffassungen, ob Grundsicherungsleistungen für einen Elternteil ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, wenn privilegierte mit nicht privilegierten Kindern, ...
08.09.2015 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
Beziehen pflegebedürftige Eltern (verschuldet oder unverschuldet) keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, fragt sich, welche Rechtsfolgen sich daraus für das unterhaltsverpflichtete Kind ergeben. Kann ein fiktives Pflegegeld zugerechnet werden? Von der Systematik her ist denkbar, dass entweder der Bedarf gemindert oder der Forderungsübergang eingeschränkt ist. Der BGH hat sich jetzt mit dieser und weiteren praxisrelevanten Fragen des Elternunterhalts befasst.
03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Praxisfall
Immer mehr Familien machen sich Gedanken, was eine mögliche Pflegebedürftigkeit der Eltern und die damit verbundenen hohen Kosten für das Familienvermögen bedeuten können. Hier ein Beispielfall zur ...
03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Praxisfall
Eine mögliche Pflegebedürftigkeit der Eltern und die damit verbundenen hohen Kosten bedeutet immer eine Gefahr für das Familienvermögen. Hier ein Beispielfall zur gemischten Schenkung mit Lösung.
03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Einzusetzendes Vermögen
Der Gesetzgeber fordert von den Bürgern zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Hierfür muss die aus den monatlichen Einkommensrücklagen gebildete Alterssicherung des Unterhaltspflichtigen vor Elternunterhaltsansprüchen nach § 1603 Abs. 1 BGB geschützt sein. Diese generalisierende Betrachtungsweise aus seiner Entscheidung vom 30.8.06 (XII ZR 98/04) hat der BGH in einer neuen Entscheidung modifiziert. Sie betrifft den Fall, dass das unterhaltspflichtige Kind in einer Alleinverdienerehe lebt und kein ...