03.09.2014 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuer/Einkommensteuer
Die zunehmende Pflegebedürftigkeit und die hohen Kosten eines Pflegeheims führen vermehrt dazu, dass Pflege auf familiärer, freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher Ebene geleistet wird. Damit einher geht oft die Frage, ob die Pflegeleistungen unentgeltlich erbracht oder – in welcher Form auch immer – honoriert werden sollen. Liegen keine konkreten Vereinbarungen vor, ergeben sich rechtliche und steuerrechtliche Abgrenzungsfragen. Ein Folgebeitrag wird sich mit der Einkommenssteuer befassen.
04.06.2014 · Nachricht · Schenkungsteuer
Wird Grundvermögen in Form von Wohnungs-, Teileigentum, Ein- oder Zweifamilienhäusern vererbt oder verschenkt, ist der Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln und für Zwecke der Erbschaft-- oder ...
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06.05.2014 · Fachbeitrag ·
Testament
Schlägt der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte die Erbschaft aus, ist ein in dem Testament bestimmter Schlusserbe ohne ausdrückliche testamentarische ...
06.05.2014 · Fachbeitrag ·
Testierfähigkeit
Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung befindlichen Testaments setzt Testierfähigkeit voraus. Ohne sie kann keine Rückgabe erfolgen.
06.05.2014 · Fachbeitrag ·
Persönlichkeitsrechtsverletzung
Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und nahm diese deshalb auf ...
30.04.2014 · Nachricht · Erbrecht
Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel, die unter anderem seine Trauer um seine verstorbene Tochter sowie ...
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27.03.2014 · Nachricht · Erbrecht
Der Widerruf einer Schenkung setzt objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere und in subjektiver Hinsicht voraus, dass die Verfehlung Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten ist, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten darf. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH 25.3.14, X ZR 94/12).
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