Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an.
Eine „irrige Annahme oder Erwartung“ des Testierenden i.S. des § 2078 Abs. 2 Alt. 1 BGB fehlt, wenn er im Testament selbst Regelungen z.B. durch einen Änderungsvorbehalt für verschiedene Möglichkeiten der ...
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum ...
In wenigen Wochen wird das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt (Art. 62-73 EU-ErbVO). Es ist anwendbar auf Todesfälle, die ab dem 17.8.15 eintreten. Nachstehend werden wichtige Grundzüge dargestellt sowie die Bedeutung der Wahlmöglichkeit des anzuwendenden Erbrechts erklärt, das für ältere Mandanten sehr wichtig ist.
Ein Sohn muss keinen Aufwendungsersatz für ungedeckte Heimpflegekosten der ehemaligen Lebensgefährtin seines Vaters zahlen (SG Gießen 21.4.15, S 18 SO 84/13, Abruf-Nr. 144649 ).
Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass eine Erbvertrag nichtig ist, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war (OLG Frankfurt am ...
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.