29.05.2018 · Nachricht ·
Mandanten fragen
Mein Vater ist zu einem Pflegefall geworden. Ich habe deshalb mit einer Pflegeeinrichtung einen Heimvertrag abgeschlossen. Dabei musste ich einen Berg Papiere unterschreiben. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass ich u. a. ein Formular mit einer Schuldbeitrittserklärung unterschrieben hatte, in dem ich mich zur unbegrenzten Mithaftung für die Pflegekosten verpflichtete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist, zumal ich nicht auf die weitreichende Konsequenz der Haftung hingewiesen worden bin.
22.05.2018 · Nachricht ·
Betreuerbestellung
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn es erforderlich ist. Soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie ein Betreuer besorgen kann (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB), ist eine ...
15.05.2018 · Nachricht · Tag der Pflegenden 2018
Im Pflegebereich, insbesondere in der Altenpflege, liegt in Deutschland vieles im Argen. Einer der Gründe ist der Mangel an Pflegepersonal in den stationären Einrichtungen. Neben den Arbeitsbedingungen, die verbessert ...
> Nachricht lesen
30.04.2018 · Fachbeitrag ·
Private Pflegeversicherung
Ein dauerhaft in Spanien lebender Rentner hat keinen Anspruch auf Sachleistungen aus der privaten Pflegeversicherung.
30.04.2018 · Nachricht ·
Begutachtung
Will das Gericht ein Krankheitsbild im psychiatrischen Bereich aufklären, muss es hierfür Fachärzte für Psychiatrie oder Psychosomatik wählen. Ein Psychologe allein kann das nicht leisten. Dieser Punkt kann für ...
30.04.2018 · Nachricht ·
Gutachten
Ein Anwalt kann nicht beliebig oft beantragen, dass sein Mandant gem. § 109 SGG medizinisch begutachtet wird. Vor allem muss er auf die Wahl eines geeigneten Gutachters achten. Behandelt dieser den Kläger aktuell, ...
30.04.2018 · Fachbeitrag ·
Betreuer
Der BGH hat hohe Hürden gesetzt, wenn trotz Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden soll. Der Bevollmächtigte kann jedoch durch störendes Verhalten von Dritten gehindert sein, für den Betroffenen zu handeln. Dies könne dann auch einen neuen, gerichtlich bestellten Betreuer rechtfertigen, entschied jetzt das LG Meiningen.