02.07.2021 · Fachbeitrag ·
Schwerbehinderung
Bei psychischen Erkrankungen sei vor allem die sozial-kommunikative Ebene entscheidend, betont das LSG Baden-Württemberg (18.2.21, L 6 SB 486/20, Abruf-Nr. 222996 ). Nur weil sich der Betroffene nicht therapeutisch behandeln lässt, darf das Gericht nicht automatisch einen geringen Leidensdruck annehmen. Wertet der Mandant seine Krankheit ab, muss sein Anwalt dessen Schwere darstellen, um einen höheren GdB zu bekommen.
25.06.2021 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung gebilligt - es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
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01.06.2021 · Nachricht ·
Betreuung
Der BGH gesteht einem Betreuer eine höhere Vergütung zu, wenn dieser als ausgebildeter Kaufmann im Einzelhandel über ökonomische Fachkenntnisse verfügt (10.2.21, XII ZB 158/20, Abruf-Nr. 221313 ).
19.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betreuungsverfahren
Durch die Anordnung einer Betreuung wird tief in die Rechtsposition des Betroffenen eingegriffen. Vor einer solchen richterlichen Entscheidung ist daher dem Betroffenen umfassendes rechtliches Gehör zu geben. Dazu dient ganz wesentlich die persönliche Anhörung des Betroffenen, wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung erneut betont.
30.04.2021 · Nachricht ·
Zwangsbehandlung
Mitunter werden Anwälte beauftragt, eine zwangsweise medikamentöse Behandlung abzuwehren. Ein solcher schwerer Eingriff in die Grundrechte muss sich auch in der Höhe des Streitwerts spiegeln, so das OLG Hamm (25.3.
23.04.2021 · Fachbeitrag ·
Betreuungsrecht
Wann kommt ein Betreuer der ihm anvertrauten Person zu nahe, sodass er in persönlicher Hinsicht nicht für eine Betreuung geeignet ist? Der BGH stellt in einer neuen Entscheidung klar, dass diese Frage stets für den ...
17.03.2021 · Fachbeitrag ·
Betreuungsverfahren
In einem Betreuungsverfahren hat sich der BGH erneut mit der Anhörung von Betroffenen – auch in Zeiten der Coronapandemie – beschäftigt. Der Zwölfte Senat verdeutlicht einmal mehr, dass die Anhörung immer dann erforderlich ist, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Zudem äußert sich der Senat, unter welchen Voraussetzungen ein Einwilligungsvorbehalt zulässig angeordnet werden kann.