04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuer
Ein Familienheim ist von der Erbschaftsteuer befreit, sofern es beim
Erwerber unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung bestimmt ist, § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG. Der BFH hat aktuell klargestellt, wie das Tatbestandsmerkmal „unverzüglicht “ zu verstehen ist.
04.11.2019 · Nachricht ·
Steuerrecht
Die Steueranrechnung nach § 35a EStG für eine haushaltsnahe Dienstleistung setzt voraus, dass die Dienstleistung entgeltlich erbracht wird. Für sie ist kein Raum, wenn die Tochter einmal in der Woche die Wohnung der ...
10.10.2019 · Nachricht · Rentenversicherung
Eine schwache Leistung haben die Beratungsstellen der Gesetzlichen Rentenversicherung abgeliefert. 80 Tester haben sich beraten lassen. Das Ergebnis hat die Experten der Stiftung Warentest nicht überzeugt.
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02.10.2019 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind auch bei älteren Menschen nur dann als außergewöhnliche Belastung
abzugsfähig, wenn die Nachweiserfordernisse nach § 33 Abs. 4 EStG in Verbindung mit § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV erf üllt sind. Das hat das FG Köln klargestellt.
02.10.2019 · Nachricht ·
Erbschaftsteuer
Die Zuwendung eines Nießbrauchs ist bei Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erbschaftsteuerlich nicht begünstigt. Der Nießbraucher ist zwar als Mitunternehmer anzusehen. Da die ertragsteuerliche Qualifikation ...
02.10.2019 · Nachricht ·
Steuerrecht
Zahlt eine Pensionskasse Sterbegeld an Erben aus, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, unterliegt dieses der Einkommensteuer.
04.09.2019 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Kinder kosten Geld – und das nicht nur, bis sie volljährig sind. Gerade bei Kindern, die nach dem Abitur studieren und in dieser Zeit kein oder nur ein kleines Einkommen haben, können oft beträchtliche Beträge zusammenkommen. Bei Mandantengesprächen sollte daher immer auch nach den Lebensverhältnissen der erwachsenen Kinder gefragt werden, da geleistete Zuwendungen ggf. steuermindernd geltend gemacht werden können. Der praktische Fall veranschaulicht die steuerlichen Möglichkeiten.