02.10.2020 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Der BGH hat einmal mehr verdeutlicht, welche Anforderungen an den Vortrag des Geschädigten zu stellen sind. Verlangt der Geschädigte Schadenersatz wegen Verletzung seines Körpers oder seiner Gesundheit, kann von ihm keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden. Ihm fehlt insoweit das nötige Fachwissen. Er ist nicht verpflichtet, sich medizinisches Fachwissen anzueignen, um den Prozess ordnungsgemäß zu führen.
02.10.2020 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersvorsorge
§ 241 Abs. 2 BGB bestimmt, dass das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten kann. Im Arbeitsrecht statuiert diese ...
02.10.2020 · Fachbeitrag ·
Rentenverfahren
Zu diesem Fehler kommt es in Rentenverfahren immer wieder: Der
Kläger begehrt die Zulassung einer Revision und beruft sich darauf, dass das Gericht seinen Gesundheitszustand nicht ausreichend aufklärte.
02.10.2020 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Wann unterliegt die Veräußerung eines privat vermieteten Grundstücks der Besteuerung? Der Senior S, der mehrere privat vermietete Immobilien hat, stellt an Sie als Rechtsanwalt die folgenden Fragen.
02.10.2020 · Nachricht ·
Haftungsrecht
Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf hat das OLG Köln ...
02.10.2020 · Nachricht · Aktuelles
Seit dem 1.10.20 erhalten gesetzlich Krankenversicherte mehr Geld von der Krankenkasse für Zahnersatz. Die Festzuschüsse für die Regelversorgung erhöhen sich jeweils um 10%. Wichtig für höhere Festzuschüsse ...
> Nachricht lesen
29.09.2020 · Nachricht ·
Prozesskostenhilfe
Viele ältere Menschen haben Vermögen gebildet. Wollen sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, darf ein Freibetrag von 5.000 EUR (für eine
Einzelperson) nicht überschritten werden. Viele Mandanten gehen davon aus, dass sie aufgrund der Regelungen zur Corona-Pandemie (§ 141 SGB XII) mehr Geld haben dürfen. Bevollmächtigte sollten klarstellen, dass dies nicht der Fall ist. Und zwar auch dann nicht, wenn sie private Pflegeleistungen bezahlen müssen, die das Vermögen zeitnah aufzehren.