12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Vermächtnis
Das Universalvermächtnis ist bedeutsam, weil der Erblasser anders als bei der Erbeinsetzung wegen § 2065 Abs. 2 BGB einen Bestimmungs-
berechtigten i. S. v. § 2151 BGB benennen kann. Anspruchsvoller ist die Verbindung dieser Möglichkeit mit den Möglichkeiten, dieses Vermächtnis als bedingtes Vermächtnis i. S. v. § 2177 BGB zuzuwenden mit dem Zweck, die Nachteile der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft beim Vorerben auszuschalten oder dem Zweck, bestimmte Personen von der Teilhabe am Nachlass völlig ...
12.06.2018 · Nachricht ·
Krankenversicherung
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist pflichtversichert, wer eine gesetzliche Rente bezieht oder beantragt hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Seit dem 1.8.17 werden Eltern für jedes ...
12.06.2018 · Nachricht ·
Oberlandesgericht Köln
Auch Rechtshänder können mit ihrer linken Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen, urteilte das OLG Köln (3.8.17, 2 Wx 149/17, Abruf-Nr. 196961 ).
06.06.2018 · Nachricht ·
Landgericht Hamburg
Die 82-jährige Erblasserin M war schwer krank und lebte bereits im Hospiz. Sie erteilte ihrer Tochter eine umfassende Vorsorgevollmacht. Die Sparkasse verweigerte der Tochter aber die Verfügung über das Konto der M. Nach Auffassung der Sparkasse sollte die M persönlich im Rollstuhl in die Filiale kommen, um eine entsprechende Bankvollmacht zu erteilen (LG Hamburg 30.8.17, 301 T 280/17, Abruf-Nr. 200842 ).
06.06.2018 · Fachbeitrag ·
Wohnungsrecht und Wegzugsklausel
Im Zusammenhang mit Elternunterhalt kommt es immer wieder zu Fragestellungen und rechtlichen Problemen im Hinblick auf Immobilienvermögen, das der in einem Pflegeheim untergebrachten bedürftige Elternteil früher ...
06.06.2018 · Fachbeitrag ·
Erwerbsminderung
Bei Erwerbsminderungsrenten spielen häufig Fibromyalgie-Erkrankungen eine Rolle. Die hieraus resultierenden Einschränkungen müssen jedoch exakt festgestellt werden, wie jetzt das LSG Bayern noch einmal hervorhebt (21.
06.06.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherer beschränkt die Gesundheitsfragen auf vier explizit genannte Erkrankungen, fragt aber nicht nach einer Multiplen Sklerose. Deshalb gibt der Antragsteller sie auch nicht an. Muss er auch nicht, so das OLG Karlsruhe. Aber: Kreuzt er im Formular an, seiner Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen zu können, dann täuscht er arglistig, wenn er seine krankheitsbedingten Einschränkungen kennt.