· Nachricht · Eilmeldung
Neue Entwicklungen beim P-Konto
| Änderung des P-Konto-Fortentwicklungsgesetzes: Neue §§ 850c und 850f ZPO seit 8.5.21 in Kraft! |
Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich dadurch! Wir werden über die Änderungen (BGBl. I S. 850 vom 7.5.21) in einer der nächsten Ausgaben ausführlich berichten.
Quelle: ID 47430786