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    Neue Entwicklungen beim P-Konto

    | Änderung des P-Konto-Fortentwicklungsgesetzes: Neue §§ 850c und 850f ZPO seit 8.5.21 in Kraft! |

     

    Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich dadurch! Wir werden über die Änderungen (BGBl. I S. 850 vom 7.5.21) in einer der nächsten Ausgaben ausführlich berichten.

    Quelle: ID 47430786