31.08.2021 · Fachbeitrag · Unerlaubte Handlung
Restschuldbefreiung für „geerbte“ Deliktsforderung
| Nur die Verbindlichkeit aus einer vom Schuldner begangenen unerlaubten Handlung ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Ist der Schuldner nicht der Täter, sondern Erbe des Täters, wird er von der Schuld befreit. Das hat jetzt das LG Frankfurt (Oder) entschieden. |
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