· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Die Bank kündigt das Konto: und nun? Errichten Sie ein Basiskonto!
| Immer wieder kündigen Banken unter Berufung auf ihre AGB Kunden ‒ insbesondere Schuldnern ‒ aus fadenscheinigen Gründen, z. B. wegen Schufa-Einträgen, aus „wirtschaftlichen Gründen“ etc. das (P)-Konto. Und genau jetzt beginnt für Schuldner, die zuvor ihr Recht auf Errichtung eines P-Kontos wahrgenommen haben, ein „Teufelskreis“. Was geschieht mit den Daueraufträgen für Miete und Energieversorger? Wie können sie Geld abheben? Die Antwort hierauf ist einfach: Schuldner sollten bei derselben Bank, die ihr Konto gekündigt hat, ein sog. Basiskonto einrichten. |
1. Grundsätze des Basiskontos
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das wie ein Girokonto zu nutzen ist. Folge: Das Einrichten von Daueraufträgen und Geldabhebungen ist möglich. Es gelten allerdings hierfür besondere Schutzvorschriften. Die rechtlichen Regelungen findet man im sog. Zahlungskontengesetz (ZKG).
PRAXISTIPP | Erforderlich ist stets, dass das Konto als Basiskonto beantragt oder ausdrücklich mit der Bank vereinbart wird, dass Ihr Mandant ein Basiskonto führen möchte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,75 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig