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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Die Bank kündigt das Konto: und nun? Errichten Sie ein Basiskonto!

    | Immer wieder kündigen Banken unter Berufung auf ihre AGB Kunden ‒ insbesondere Schuldnern ‒ aus fadenscheinigen Gründen, z. B. wegen Schufa-Einträgen, aus „wirtschaftlichen Gründen“ etc. das (P)-Konto. Und genau jetzt beginnt für Schuldner, die zuvor ihr Recht auf Errichtung eines P-Kontos wahrgenommen haben, ein „Teufelskreis“. Was geschieht mit den Daueraufträgen für Miete und Energieversorger? Wie können sie Geld abheben? Die Antwort hierauf ist einfach: Schuldner sollten bei derselben Bank, die ihr Konto gekündigt hat, ein sog. Basiskonto einrichten. |

    1. Grundsätze des Basiskontos

    Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das wie ein Girokonto zu nutzen ist. Folge: Das Einrichten von Daueraufträgen und Geldabhebungen ist möglich. Es gelten allerdings hierfür besondere Schutzvorschriften. Die rechtlichen Regelungen findet man im sog. Zahlungskontengesetz (ZKG).

     

    PRAXISTIPP | Erforderlich ist stets, dass das Konto als Basiskonto beantragt oder ausdrücklich mit der Bank vereinbart wird, dass Ihr Mandant ein Basiskonto führen möchte.