01.09.2021 · Fachbeitrag · Inkasso
Keine Kontoführungskosten für Inkassounternehmen
| Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber interne Kontoführungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt im Zusammenhang mit der Geltendmachung titulierter und nicht titulierter Forderungen. So hat es das VG Neustadt a. d. Weinstraße entschieden. |
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