01.12.2021 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nicht anfechtbar
| Nach § 707 Abs. 2 S. 2, § 719 Abs. 1 S. 1 ZPO sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (OLG Frankfurt 10.9.21, 26 W 15/21, Abruf-Nr. 225665 ). |
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