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  • · Nachricht · Arbeitszimmer

    Eigenheimverkauf: Gewinn trotz Arbeitszimmer steuerfrei

    | Der Gewinn aus dem Verkauf Ihres Eigenheims ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn Sie zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt haben. Diese Entscheidung des FG Köln hat Rechtskraft erlangt. Die Finanzverwaltung hat nämlich die Revision, die sie beim BFH (Az. X R 11/18 ) zunächst eingelegt hatte, wieder zurückgenommen. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist die Eigentumswohnung verkauft. In der Wohnung hatte es ein häusliches Arbeitszimmer genutzt und dafür Werbungskosten in Höhe von 1.250 Euro pro Jahr abgesetzt. Das FG Köln überstimmte das Finanzamt ‒ und vertrat die Auffassung, dass ein Arbeitszimmer nicht dazu führt, dass der Veräußerungsgewinn anteilig besteuert wird. Das Arbeitszimmer ist in den privaten Wohnbereich integriert, es stellt kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar (FG Köln, Urteil vom 20.03.2018, Az. 8 K 1160/15, Abruf-Nr. 201550).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 6 | ID 45897525