· Fachbeitrag · Aus den Finanzgerichten
Entscheidungsübersicht: Diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig geworden
| WISO berichtet laufend über aktuelle Entscheidungen und anhängige Verfahren. In den untenstehenden Fällen sind FG-Entscheidungen mittlerweile rechtskräftig geworden, weil Finanzamt oder Steuerzahler weder Nichtzulassungsbeschwerde noch Revision beim BFH eingelegt haben. |
Arbeitszimmer: Kosten für Badsanierung anteilig abziehbar
Nutzt ein Steuerzahler ein häusliches Arbeitszimmer, gehören zu den Gesamtkosten des Privathaushalts, die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallen, auch die Kosten für eine umfassende Badsanierung (FG Münster, Urteil vom 18.3.2015, Az. 11 K 829/14 E, rechtskräftig, Abruf-Nr. 144451; WISO 6/2015, Seite 1).
Hintergrund | Die Finanzämter lehnen es bisher ab, Kosten für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, die Bad, Küche oder WC betreffen, anteilig als Kosten des Arbeitszimmers zum Abzug zuzulassen. Das FG Münster sieht das anders, weil
- die Arbeiten den Wert des Hauses erhöht haben und damit bei Aufgabe der (hier selbstständigen) Tätigkeit als stille Reserven in den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn einfließen werden, und
- es sich bei dem Badezimmer nicht um irgendeinen Raum des Hauses - wie etwa das Wohn- oder Schlafzimmer - handelt, sondern um einen Raum, der für die Nutzung eines Einfamilienhauses, in dem das häusliche Arbeitszimmer gelegen ist, zwingend erforderlich ist.
Kosten für Sky-Sportabo keine Werbungskosten
Kosten des „Fußballpakets“ in einem Sky-Abonnement sind auch bei einem Profifußballer keine Werbungskosten (FG Münster, Urteil vom 24.3.2015, Az. 2 K 3027/12, rechtskräftig, Abruf-Nr. 144304).
Wichtig | Interessant an dem Münsteraner Urteil sind zwei Dinge:
- 1. Im Urteil steht, dass das FG Düsseldorf auf die Klage eines anderen - von dem Prozessbevollmächtigten vertretenen - Lizenzfußballers nach einer mündlichen Verhandlung im Wege eines Vergleichs immerhin 50 Prozent der Kosten für ein Sky-Abo anerkannt hat. Es ist also nicht vollkommen aussichtslos.
- 2. Ein Grund, den Werbungskostenabzug gänzlich abzulehnen war, dass der Fußballer keine Angaben machen konnte, wie er Sky tatsächlich genutzt hatte. Kann ein Fußballer also überzeugende Aufzeichnungen vorlegen, ist es immerhin denkbar, dass ein Finanzbeamter oder ein FG einen Teil der Kosten als beruflich veranlasst anerkennt. Hilfreich könnte auch eine Bestätigung des Arbeitgebers sein, dass dieser eine starke Nutzung des Sky-Fußballpakets als vertragsförderlich einstuft.
Keine zeitanteilige Aufteilung der Ein-Prozent-Regelung
Auch wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen nicht den ganzen Monat zur Verfügung steht, muss der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung trotzdem für den ganzen Monat nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt werden. Eine „Vereinfachungsregelung zur Vereinfachungsregelung“ ist nicht zu gewähren, weil der Arbeitnehmer ja ein Fahrtenbuch führen kann, um den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil zu mindern (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.2.2015, Az. 6 K 2540/14, rechtskräftig, Abruf-Nr. 144285; WISO 5/2015, Seite 2).
PRAXISHINWEIS | Der geldwerte Vorteil ist nur dann für einen Monat nicht zu versteuern, wenn der Dienstwagen nachweislich einen ganzen Kalendermonat nicht genutzt wird oder nicht genutzt werden kann (Urlaub während des gesamten Kalendermonats und Schlüsselrückgabe beim Arbeitgeber während dieser Zeit, Dienstwagen war im Kalendermonat in der Reparatur). |
Erschließungsbeitrag bei Fahrbahnausbau: Kein § 35a-Fall
Muss sich der Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie an den Kosten des Ausbaus einer bislang unbefestigten Straße beteiligen, liegen keine steuerbegünstigten Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) vor. Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15.4.2015, Az. 11 K 11018/15, rechtskräftig, Abruf-Nr. 144858; WISO 8/2015, Seite 4).
PRAXISHINWEIS | Eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro, setzt Handwerkerleistungen „im“ privaten Haushalt voraus. „Im“ Haushalt bedeutet, dass die Leistungen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen und dem Haushalt dienen. Deshalb gelten folgende Steuerspielregeln:
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GmbH: Auf Verlustrealisierung nach § 17 EStG achten
Hält ein GmbH-Gesellschafter mindestens ein Prozent des Stammkapitals einer GmbH (in seinem Privatvermögen), kann er Veräußerungsverluste geltend machen. Das FG Köln hat jetzt rechtskräftig klargestellt, dass die Verlustfeststellung bei einer GmbH, die sich in Insolvenz befindet, schon dann zu erfolgen hat, wenn der Umfang des Verlusts einigermaßen feststeht. Gefährlich ist es, mit der Verlustfeststellung zu warten, bis die GmbH liquidiert ist (FG Köln, Urteil vom 26.11.2014, Az. 7 K 1444/13, rechtskräftig, Abruf-Nr. 144065; WISO 4/2015, Seite 6).
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Sie sind zu 55 Prozent an einer GmbH beteiligt. Im Jahr 2014 hat diese GmbH Insolvenz angemeldet. Da kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, rechnen Sie mit einem Totalverlust Ihrer Anschaffungskosten. Die Liquidation der GmbH wird voraussichtlich 2017 abgeschlossen sein. Sie beantragen die Verlustfeststellung a) im Jahr 2014 oder b) im Jahr 2017.
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