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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Entlastungsbetrag trotz möglichem Ehegatten-Splitting?

    | Ein Leser will wissen: Ehegatten können sich im Jahr der Heirat für die besondere Veranlagungsform nach § 26c EStG entscheiden. Steht einem (vor der Hochzeit) Alleinerziehenden in diesem Jahr zusätzlich der Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro zu? |

     

    Unsere Antwort | „Jein“. Grundsätzlich steht dem alleinerziehenden Elternteil der Entlastungsbetrag im Jahr der besonderen Veranlagung zu, obwohl auch Anspruch auf den Splittingtarif für Ehegatten besteht (FG Berlin, Urteil vom 20.7.2011, Az. 1 K 2232/06; Abruf-Nr. 114097). Eine Einschränkung gibt es aber (deshalb das „Jein“): Der Entlastungsbetrag wird gezwölftelt und nur bis zum Monat der Eheschließung anteilig gewährt.

     

    PRAXISHINWEIS | Die besondere Veranlagung nach § 36c EStG im Jahr der Eheschließung ist wohl letztmals für das Steuerjahr 2012 möglich. Das Jahressteuergesetz 2013 sieht dessen Abschaffung vor.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 35046720