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  • · Nachricht · Handwerkerleistungen

    Neue Klage: Straßenausbaubeitrag nach § 35a EStG absetzbar?

    | Dürfen Hauseigentümer Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau als Handwerkerleistung ( § 35a EStG ) von der Steuer absetzen? Ein Ehepaar aus Brandenburg will das mit einer Klage beim dortigen FG erreichen. |

     

    Hintergrund | Zur Steueranrechnung für Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge beim Straßenausbau gibt es unterschiedliche Rechtsprechung. Eine Pro-Entscheidung stammt vom FG Nürnberg. Es hat die Steueranrechnung bejaht, weil der Begriff „im“ Haushalt räumlich-funktional auszulegen ist. Das FG war sogar damit einverstanden, dass man die Arbeitskosten aus dem Bescheid per Schätzung ermittelt (FG Nürnberg, Urteil vom 24.06.2015, Az. 7 K 1356/14, Abruf-Nr. 145768; SSP 10/2016, Seite 10, Abruf-Nr. 44270447). Das BMF sieht das aber leider anders (BMF, Schreiben vom 09.11.2016, Az. IV C 8 ‒ S 2296-b/07/10003:008, Rz. 52, Abruf-Nr. 190166). Auf das BMF-Schreiben bezog sich das Finanzamt in dem neuen Fall. Es hat den Kostenbeitrag für den Ausbau einer Sandstraße nicht als Handwerkerleistungen anerkannt.

     

    PRAXISHINWEIS | Betroffene Grundstückseigentümer sollten die Kosten für die Erschließung der Straße auch dann in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn der Straßenausbau von der Gemeinde durchgeführt wird. Legen Sie Einspruch ein, wenn das Finanzamt die Ausgaben nicht akzeptiert. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Zur Begründung können Sie verweisen auf

    • den Fall vor dem FG Brandenburg mit dem Az. 3 K 3130/17 und
    • den beim BFH schon anhängigen Musterprozess (Az. VI R 18/16) zum Anschluss an die Abwasserversorgung (SSP 12/2016, Seite 3 → Abruf-Nr. 44372687).
     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 3 | ID 44819793