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  • · Nachricht · Kfz-Steuer

    BFH muss klären: Ist die Kfz-Steuer für ein Hybrid-Fahrzeug ohne Plug-in-Lademöglichkeit verfassungsgemäß?

    | Ist ein nicht mit externer Lademöglichkeit versehenes sog. Mild-Hybrid-Fahrzeug genauso der Kfz-Steuer zu unterwerfen wie ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, weil die im Zulassungsverfahren für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ermittelten geringen Emissionswerte im Praxisbetrieb nicht erreicht werden? Gebietet das der auch für die Kfz-Steuer geltende Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG? Darüber muss der BFH (Az. IV R 7/24 ) entscheiden. |

     

    Hintergrund | Wie der BFH entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Für das vorinstanzliche FG Nürnberg war die Sache klar. Es bezog sich in seinem Urteil auf das BVerfG und kam zu dem Schluss, dass die Erhebung der Kfz-Steuer für ein Hybrid-Fahrzeug ohne Plug-in-Lademöglichkeit verfassungsgemäß ist. Zur Begründung führte es an, dass im Bereich der Masseverfahren ‒ und dazu gehört die Erhebung der Kfz-Steuer ‒ der Gesetzgeber berechtigt sei, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen. Eine daraus resultierende unvermeidliche Härte verstoße allein noch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, könnten nämlich generalisierend vernachlässigt werden. Und zwar, weil sich der Gesetzgeber grundsätzlich am Regelfall orientieren und nicht allen Besonderheiten durch Sonderregelungen Rechnung tragen müsse (FG Nürnberg, Urteil vom 29.02.2024, Az. 6 K 984/22, Abruf-Nr. 241796 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 28.07.2023, Az. 2 BvL 22/17, Abruf-Nr. 241797, und Beschluss vom 29.03.2017, Az. 2 BvL 6/11, Abruf-Nr. 193932, und Beschluss vom 28.06.2022, Az. 2 BvL 9/14, Abruf-Nr. 230985).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 2 | ID 50051740