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  • · Nachricht · Kinder

    Kindergeld: Bemessung des Unterhaltsanspruchs gegen Ehegatten

    | Eltern volljähriger Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, haben Anspruch auf Kindergeld (§ 32 EStG). Das gilt nicht, wenn das Kind verheiratet ist und sein Nettoeinkommen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der dabei zu berücksichtigende Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten wird nicht durch etwaige ‒ familienrechtlich vorrangige ‒ Unterhaltsansprüche von eigenen Kindern des Ehegatten gekürzt. Das entschied das FG Niedersachsen (Urteil vom 03.09.2020, Az. 1 K 129/17, Abruf-Nr. 218435 ).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Sonderausgabe „Kindbedingte Steuerbegünstigungen: So schöpfen Eltern alle Möglichkeiten aus“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 45222324
    • Beitrag „Kindergeld: Gendefekt muss Behinderung schon ausgelöst habenl“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 46698494
    Quelle: ID 46945762