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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Anforderungen an Berufsausbildung während Au-Pair-Aufenthalt

    | Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Erfüllt das Au-Pair diese Voraussetzungen nicht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld ( BFH, Urteil vom 15.3.2012, Az. III R 58/08 ; Abruf-Nr. 121741 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Auslandsaufenthalte können unabhängig vom Umfang des Fremdsprachenunterrichts als Berufsausbildung zu qualifizieren sein, wenn sie

    • von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden oder
    • der Vorbereitung auf einen Fremdsprachentest dienen (zum BeispielTOEFL oder ELTS), der für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderen Ausbildung erforderlich ist.
     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 2 | ID 34066130

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