· Fachbeitrag · Kindergeld
Einjährige Einspruchsfrist wegen irreführender Belehrung
| Streiten Sie mit der Familienkasse über Kindergeldfragen und weigert sich diese, mit Ihnen über bestimmte Jahre zu verhandeln, weil Sie nicht fristgemäß Einspruch eingelegt haben, kann eine irreführende Rechtsbehelfsbelehrung Ihr Schlüssel zum Erfolg sein. Das lehrt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster. |
Nach Auffassung des FG ist die Rechtsbehelfsbelehrung, die Familienkassen in Kindergeldbescheiden verwenden, so irreführend, dass die Einspruchsfrist nicht nur einen Monat, sondern ein ganzes Jahr beträgt (FG Münster, Urteil vom 9.1.2014, Az. 3 K 742/13 Kg, AO; Abruf-Nr. 140551).
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 2 | ID 42533143