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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Einjährige Einspruchsfrist wegen irreführender Belehrung

    | Streiten Sie mit der Familienkasse über Kindergeldfragen und weigert sich diese, mit Ihnen über bestimmte Jahre zu verhandeln, weil Sie nicht fristgemäß Einspruch eingelegt haben, kann eine irreführende Rechtsbehelfsbelehrung Ihr Schlüssel zum Erfolg sein. Das lehren Entscheidungen des FG Münster (WISO 3/2014, Seite 2) und jetzt auch des FG Köln. |

     

    Nach Auffassung beider FG ist die Rechtsbehelfsbelehrung, die Familienkassen in Kindergeldbescheiden verwenden, so irreführend, dass die Einspruchsfrist ein Jahr und nicht nur einen Monat beträgt (FG Köln, Urteile vom 24.6.2014, Az. 1 K 3876/12 und 1 K 1227/12; Abruf-Nrn. 142664 und 142665).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag mit Handlungsempfehlungen in WISO 3/2014, Seite 2
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 1 | ID 42940862