· Fachbeitrag · Kindergeld
PreMaster-Programm eines Bachelorabsolventen ist keine schädliche Zweitausbildung
| Werden Absolventen von Bachelorstudiengängen von Unternehmen mit einem sogenannten PreMaster-Programm auf dem Weg zum Abschluss eines Master-Studiums unterstützt, liegt in dieser Zeit keine für das Kindergeld schädliche Zweitausbildung vor. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg rechtskräftig entschieden. |
Grundsätze zum Kindergeld bei Zweitausbildung
Seit dem 1. Januar 2012 prüfen die Familienkassen bei Kindergeldanträgen, ob das Kind eine Zweitausbildung absolviert. Ist das der Fall, bleibt der Kindergeldanspruch nur erhalten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist (§ 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz):
- Das Kind geht während der Zweitausbildung keiner Erwerbstätigkeit nach.
- Das Kind übt eine Erwerbstätigkeit mit maximal 20 Stunden Wochenarbeitszeit aus.
- Bei der Zweitausbildung handelt es sich um ein Ausbildungsdienstverhältnis oder um eine geringfügige Beschäftigung.
Wichtig | Die Familienkassen stufen die Unternehmensphase im Rahmen eines PreMaster-Programms wegen des vorangegangenen Bachelorstudiums bisher als Zweitausbildung ein. Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, wird den Eltern das Kindergeld versagt. So war es auch im Fall vor dem FG Baden-Württemberg.
Finanzrichter verneinen Schädlichkeit des PreMaster-Programms
Das FG hat das PreMaster-Programm im Gegensatz zu den Familienkassen aber nicht als kindergeldschädlich eingestuft. Es begründet das mit folgenden Argumenten, die Eltern künftig in vergleichbaren Fällen den Kindergeldanspruch garantieren (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.12.2013, Az. 1 K 775/13; Abruf-Nr. 141835:
- Das PreMaster-Programm hat das allgemeine Ziel, Bachelorstudenten auf dem Weg zum Master zu unterstützen.
- Das PreMaster-Programm ist schon deshalb nicht kindergeldschädlich, weil die Teilnahme im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet.
PRAXISHINWEIS | Eltern, deren Kinder ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an einem PreMaster-Programm in Unternehmen teilnehmen, können rückwirkend ab 2012 Kindergeld bei der Familienkasse beantragen; egal, was die Kinder in dieser Zeit im Rahmen des PreMaster verdient haben. Es winken bis zu 2.208 Euro Kindergeld pro Jahr. |