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  • · Fachbeitrag · Krankheitskosten

    Einsprüche gegen zumutbare Belastung: Fiskus lenkt ein

    | In der Juli-Ausgabe 2011 haben wir Sie informiert, dass die Finanzämter ein Ruhen des Verfahrens wegen eines Musterprozesses zur zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen ablehnen (WISO Ausgabe 7 | 2011, Seite 7). Jetzt steht fest, wie Sie vorgehen müssen. |

     

    Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben ihre Finanzbeamten zwischenzeitlich angewiesen, Einsprüche wegen des Musterprozesses beim FG Rheinland-Pfalz auf Antrag von der Bearbeitung zurückzustellen (Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 04 vom 31.5.2011). Das kommt im Endeffekt einer Verfahrensruhe gleich, sodass sich Einsprüche gegen den Ansatz der zumutbaren Belastung bei den Krankheitskosten nach § 33 EStG jetzt definitiv lohnen.

    • Musterformulierung für Einspruch

    Hiermit lege ich gegen meinen Einkommensteuerbescheid vom ... und die darin von Ihnen vorgenommene Kürzung der angesetzten Krankheitskosten um die zumutbare Belastung Einspruch ein, weil zur Frage des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig ist (Az: 4 K 1970/10). Ich bitte im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich der Verfahrensweise mit diesen Einsprüchen, die Bearbeitung vorerst zurückzustellen.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28125130