· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Leserfrage zum Spendenvortrag im Erbfall
| Ein Leser möchte wissen: Ist ein Spendenvortrag für einen Erben in dessen Steuererklärung fortführbar oder verfällt dieser mit dem Tod des Erblassers? |
Unsere Antwort | Ein vom Verstorbenen steuerlich nichts ausgenutztes Spendenvolumen (Spendenvortrag) nach § 10b Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG kann vom Erben leider nicht in seine Einkommensteuererklärung übernommen werden (Bayerisches Landsamt für Steuern, Verfügung vom 18.11.2011, Az. S 2225.2.1-7/7 St 32).
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 33208950