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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung 2011

    Verfassungsbeschwerde zum Verlustabzug

    | Werden steuerliche Verluste im Folgejahr mit Einkünften verrechnet, kann das dazu führen, dass Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuerlich ungenutzt verpuffen. Die Verrechnungsreihenfolge steht deshalb auf dem Prüfstand des BVerfG. |

     

    • Beispiel

    Zum 31. Dezember 2010 wurde für Sie wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten an einer vermieteten Immobilie ein Verlustvortrag von 20.000 Euro festgestellt. Im Jahr 20111 haben Ihre Einkünfte 15.000 Euro und die Sonderausgaben 5.000 Euro betragen.

    So rechnet das Finanzamt

    So rechnen Sie

    Einkünfte 2011

    15.000 Euro

    15.000 Euro

    ./.

    Verlustvortrag aus 2010

    ./. 20.000 Euro

    ./. 0 Euro

    =

    Verbleibende Einkünfte

    ./. 5000 Euro

    15.000 Euro

    ./.

    Sonderausgaben

    ./. 5.000 Euro

    ./. 5.000 Euro

    ./.

    Verlustvortrag aus 2010

    0 Euro

    ./. 10.000 Euro

    =

    Zu versteuerndes Einkommen

    ./. 10.000 Euro

    0 Euro

    Folge:

    Verlustvortrag ist komplett verbraucht

    Verlustvortrag zum 31.12.2011: 10.000 Euro

     

    PRAXISHINWEIS | Legen Sie in vergleichbaren Fällen Einspruch gegen den nachteiligen Steuerbescheid ein und beantragen Sie mit Hinweis auf das Musterverfahren beim BVerfG (Az. 2 BvR 1175/10) bis zur Entscheidung ein Ruhen Ihres Einspruchsverfahrens.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 2 | ID 35046080