· Fachbeitrag · Steuererklärung 2011
Verfassungsbeschwerde zum Verlustabzug
| Werden steuerliche Verluste im Folgejahr mit Einkünften verrechnet, kann das dazu führen, dass Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuerlich ungenutzt verpuffen. Die Verrechnungsreihenfolge steht deshalb auf dem Prüfstand des BVerfG. |
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Zum 31. Dezember 2010 wurde für Sie wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten an einer vermieteten Immobilie ein Verlustvortrag von 20.000 Euro festgestellt. Im Jahr 20111 haben Ihre Einkünfte 15.000 Euro und die Sonderausgaben 5.000 Euro betragen.
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PRAXISHINWEIS | Legen Sie in vergleichbaren Fällen Einspruch gegen den nachteiligen Steuerbescheid ein und beantragen Sie mit Hinweis auf das Musterverfahren beim BVerfG (Az. 2 BvR 1175/10) bis zur Entscheidung ein Ruhen Ihres Einspruchsverfahrens. |