· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Änderung fehlerhafter Steuerbescheide: Wann muss der Fiskus Ihrem Antrag stattgeben?
| Passieren beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung Fehler oder funktioniert die Steuersoftware nicht so wie sie soll, ist ein fehlerhafter Steuerbescheid vorprogrammiert. Doch was tun, wenn Ihnen ein Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist auffällt? Mit solchen Fällen haben sich jetzt Finanzgerichte befasst - mit unterschiedlichen Ergebnissen. |
Änderungsgrund 1: Neue Tatsache nach § 173 AO
Eine Möglichkeit, eine Änderung des Steuerbescheids herbeizuführen, ist ein Änderungsantrag aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 AO). Das Finanzamt willigt einer Änderung hier aber nur ein, wenn Ihnen kein grobes Verschulden vorgeworfen werden kann.
Das ist der Fall, wenn Sie die Einkommensteuererklärung per Elster ausfüllen und die Erläuterungen der einzelnen Eingabezeilen wichtige Informationen nicht oder nur versteckt anbieten. Das Finanzamt darf keine überzogenen Anforderungen an den Steuerzahler stellen, entschied das FG Hamburg - und ließ die Änderung zu (Urteil vom 27.9.2011, Az: 1 K 43/11; Abruf-Nr. 113451).
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