Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Innerstädtischer Umzug kann beruflich veranlasst sein

    | Ein innerstädtischer Umzug kann selbst dann beruflich veranlasst sein, wenn die geforderte Fahrzeitersparnis von einer Stunde nicht erreicht wird. Das hat das FG Köln entschieden. Auch „die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel“ kann zu einer solch wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, dass das für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht. |

     

    Das FG erkannte bei einer Lehrerin im städtischen Berufskolleg Umzugskosten in Höhe von über 3.900 Euro als Werbungskosten an, weil folgende Kriterien erfüllt waren (FG Köln, Urteil vom 24.2.2016, Az. 3 K 3502/13, Abruf-Nr. 186286:

    • Die Wegezeit von der Wohnung zur Schule verkürzte sich insgesamt um über 40 Minuten.
    • Die Lehrerin erreichte die Schule in weniger als fünf Minuten zu Fuß.
    • Sie musste keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzen. Dadurch entfielen Zeitdruck und der Stress, wegen Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
    • Der Transport des nicht unerheblichen Gepäcks (Bücher, Unterrichtsmaterialien, Laptop), das die Lehrerin täglich in einem Rucksack tragen musste, wurde durch den Umzug erheblich bequemer.
    • An zwei Wochentagen musste die Lehrerin auch am Abend in die Schule. Durch den Umzug verringerte sich der zeitliche Wegeaufwand dafür erheblich.

     

    Wichtig | Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde hat die Finanzverwaltung bis dato aber nicht eingelegt.

    Quelle: ID 44086690