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  • · Nachricht · Zweitstudium/Berufsfortbildung

    Höhere Fahrtkosten steuerlich absetzbar

    | Fallen bei einem Studium oder einer anderen Aus- und Fortbildung Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung an, können diese mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Bisher war der Abzug auf die Entfernungspauschale begrenzt, es wurde nur eine Strecke berücksichtigt. Der BFH hat nun entschieden, dass auch für Fahrten zum Beispiel zur Universität oder zu einem Fortbildungskolleg (Abendschule) die tatsächlichen Kosten für Hin- und Rückfahrt abzugsfähig sind (BFH, Urteile vom 9.2.2012, Az. VI R 42/11 und VI R 44/10). |

    Quelle: ID 32809360