· Fachbeitrag · Elterngeld
Risikofaktor Fotovoltaikanlage teilweise entschärft
| Beziehen Eltern neben dem Gehalt noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zum Beispiel aus der auf dem Eigenheim installierten Fotovoltaikanlage), sollen nach Meinung der Elterngeldstellen für die Ermittlung des Elterngelds nicht mehr die Lohnabrechnungen zählen, sondern der Steuerbescheid. Ein Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes liefe damit ins Leere. Solche Eltern wird es freuen, dass das Bundessozialgericht (BSG) die Elterngeldstellen zurückgepfiffen hat. |
Wichtig | Das BSG entschied, dass zumindest dann, wenn Eltern neben den Lohneinkünften Anlaufverluste aus einer Fotovoltaikanlage erzielen, für die Höhe des Elterngelds nur die Lohnabrechnungen sieben Monate vor der Geburt maßgeblich sind, und nicht die Lohneinkünfte im Steuerbescheid (BSG, Urteil vom 27.6.2013, Az. B 10 EG 2/12 R; Abruf-Nr. 132909).