· Fachbeitrag · Werbungskosten
Geburtstag: So feiern Sie auf Kosten des Finanzamts
| Eine Geburtstagsfeier ist beruflich veranlasst, wenn unter Ihren Gästen nur Arbeitskollegen oder Mitarbeiter und keine Familienmitglieder, Freunde und Bekannte sind. Für die berufliche Veranlassung spricht auch, wenn Sie eine zweite private Feier veranstaltet haben, deren Kosten weit höher waren als die der Feier im Betrieb. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht dem Werbungskostenabzug nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nichts im Weg. |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 6 | ID 43783836