Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Werbungskostenabzug für beruflich (mit-)veranlasste Reise

    | Nimmt ein Arbeitnehmer an einer vierwöchigen Survival-Reise im Ausland teil und verfasst darüber in seiner Redaktion einen Artikel, ist selbst ein anteiliger Werbungskostenabzug ausgeschlossen, entschied das FG Sachsen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Die Richter lehnten den anteiligen Werbungskostenabzug auch deshalb ab, weil der Redakteur die Reise innerhalb seines Erholungsurlaubs unternahm. Im Umkehrschluss bedeutet das: Würde der Arbeitgeber einen Großteil der Reisekosten übernehmen oder dürfte ein Arbeitnehmer die Reise zum Großteil während seiner Arbeitszeit unternehmen, würde die berufliche Motivation einer solchen Reise wieder höher geschätzt werden. Wenn man dem Finanzamt dann noch plausible Argumente liefert, warum die Reise beruflich veranlasst war, sollte ein anteiliger Werbungskostenabzug möglich sein (Urteil vom 13.5.2011, Az: 8 K 72/10; Abruf-Nr. 112308).

    Quelle: Seite 148 | ID 28481700