01.10.2003 | Abfindung
Abfindungshöhe kann im Arbeitvertrag festgelegt sein
Eine Abfindung kann auch dann nach § 34 Einkommensteuer-Gesetz ermäßigt besteuert werden, wenn die Höhe der Abfindung bereits im Arbeitvertrag festgelegt ist. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Voraussetzung ist nur, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet worden ist und es zu einer Zusammenballung von Einnahmen bei dem Arbeitnehmer kommt. (Urteil vom 25.2.2003, Az: 3 K 7318/00; Abruf-Nr. 031385 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 5 | ID 95983