01.02.2006 | Abfindung
Entschädigung wegen verweigerter Wiedereinstellung
Kann ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereinstellung bei seinem früheren Arbeitgeber erst nach mehreren Jahren durchsetzen, unterliegt die ihm vom Arbeitsgericht zugesprochene Entschädigung für diesen Zeitraum dem ermäßigten Steuersatz. In dem vom BFH entschiedenen Fall wechselte ein Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns zu einem anderen Unternehmen. Sein bisheriger Arbeitgeber sagte ihm zu, ihn nach seinem Ausscheiden bei seinem neuen Arbeitgeber wieder zu angemessenen Bedingungen anzustellen. Nachdem der Arbeitnehmer unverschuldet seinen Arbeitsplatz verloren hatte, verlangte er von seinem früheren Arbeitergeber wieder eingestellt zu werden. Es kam zum Arbeitsgerichtsprozess, bei dem der Arbeitgeber verurteilt wurde, den Arbeitnehmer wieder einzustellen und ihm eine Entschädigung für die Zeit der Nichtbeschäftigung zu zahlen. (Urteil vom 6.7.2005, Az: XI R 46/04; Abruf-Nr. 053270 )