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  • 01.02.2006 | Ansparabschreibung

    Wiederholte Bildung für dasselbe Wirtschaftsgut

    Eine Ansparabschreibung müssen Sie Gewinn erhöhend auflösen, wenn es nicht zu der geplanten Investition kommt. Diese Zwangsauflösung können Sie neutralisieren, indem Sie für dasselbe Wirtschaftsgut eine neue Ansparabschreibung bilden. Das Finanzgericht Köln sieht darin keinen Gestaltungsmissbrauch. In der Summe bleiben Sie dann nur auf dem Gewinnaufschlag (sechs Prozent des aufgelösten Betrags) sitzen.

    Wichtig: Die Finanzverwaltung hat sich noch nicht geschlagen gegeben. Unter dem Aktenzeichen XI R 28/05 ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig. (Urteil vom 1.6.2005, Az: 7 K 3186/04; Abruf-Nr.  053463 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 7 | ID 96466