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  • 24.09.2009 | Arbeitszimmer

    BFH hat Zweifel am Wegfall des beschränkten Abzugs

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ernstliche Zweifel daran geäußert, dass die seit 2007 geltende Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer (Wegfall des beschränkten Abzugs in Höhe von 1.250 Euro) verfassungsgemäß ist. Er hat deshalb einem Lehrerehepaar - im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes - entsprechende Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten zugestanden. Er wies aber ausdrücklich darauf hin, dass damit noch keine Entscheidung in dieser Frage getroffen sei. Das bleibe einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Dazu ist bereits ein Verfahren beim BFH anhängig (Az: VI R 13/09). Außerdem muss sich bereits das Bundesverfassungs­gericht mit dieser Frage befassen (2 BvL 13/09).  

    Unser Tipp: Die Steuerbescheide ergehen in diesem Punkt derzeit automatisch vorläufig. Streiten Sie sich mit Ihrem Finanzamt nur in dieser Frage, müssen und können Sie daher keinen Einspruch einlegen. (Beschluss vom 25.8.2009, Az: VI B 69/09)(Abruf-Nr. 093104)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130177